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Ergebnisse der letzten Ziehungen

  • 30. Dezember - Makita EA3200S Kettensäge Verlosung
    • Gewinner Enrique Moreno (WEB)
  • 30. November - Verlosung Baumschere Garland SMASH
    • Gewinner Rafael Albiol (WEB)
  • 30. Oktober - Verlosung Desbrozadora Anova D43B 42.7cc
    • Gewinner Patricio Segura (WEB)

1. Veranstaltendes Unternehmen

Die Werbeaktivitäten werden von SPAINLEX GLOBAL CENTER SL, im Folgenden "Intermaquinas", mit Sitz in Carretera N340a Km1043,05 in Benicarló. Castellón (Spanien) CIF B44501989.

2. Umfang der Anwendung

Die Gewinnspiele und Promotionen werden auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt.

3. Dauer

Die Verlosung beginnt am 1. eines jeden Monats und endet am letzten Tag des Monats, an dem auch der Gewinner bekannt gegeben wird.

4. Teilnahme

Um an den verschiedenen Werbeaktionen von Intermaquinas teilnehmen zu können, müssen Sie eine natürliche Person mit Wohnsitz in Spanien und volljährig sein. Falls zutreffend, werden die besonderen Teilnahmebedingungen in jeder Werbeaktion angegeben. In der Regel und sofern in einer bestimmten Aktion nicht anders angegeben, ist nur eine Teilnahme pro Person möglich.

5. Gewinner

Die Gewinner der Gewinnspiele werden auf der Grundlage einer von Intermaquinas durchgeführten objektiven Datenanalyse ermittelt. Darüber hinaus werden die Gewinner der Verlosungen durch ein Computersystem nach dem Zufallsprinzip unter allen Teilnehmern ausgelost, die gemäß den festgelegten Regeln teilgenommen haben. Die Gewinner werden per E-Mail oder durch Veröffentlichung ihres Namens in den sozialen Netzwerken oder auf der Website von Intermaquinas benachrichtigt. Bei allen Gewinnspielen wird je nach Preis eine bestimmte Anzahl von Gewinnern ermittelt. Darüber hinaus wird eine bestimmte Anzahl von Stellvertretern nach denselben Kriterien ausgewählt. Wenn der Gewinner auf den Preis verzichtet, kann Intermaquinas entscheiden, ihn an die Stellvertreter zu vergeben oder ihn für ungültig zu erklären. Falls der Gewinner aus einem Gebiet stammt, in dem andere Steuerregelungen gelten (Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla), ist der Gewinner zur Zahlung der entsprechenden Zollgebühren verpflichtet.

6. Preise

Jeder der vergebenen Preise wird in den verschiedenen Werbeaktionen beschrieben. Wenn es sich bei dem Preis um einen Sachpreis handelt, kann er nicht gegen Geld eingetauscht werden.

7. Akzeptanz der Regeln und Verantwortung

Mit der Teilnahme an jeder der von Intermaquinas durchgeführten Werbeaktionen akzeptieren Sie die vorliegenden allgemeinen Regeln und die besonderen Bedingungen, die gegebenenfalls in jeder Werbeaktion festgelegt sind. Intermaquinas behält sich das Recht vor, die Werbeaktion aus berechtigten Gründen abzubrechen sowie die vorliegenden Regeln oder die Regeln der Werbeaktion jederzeit zu ändern oder den Preis unbesetzt zu lassen. Sollte dies der Fall sein, werden die Teilnehmer auf demselben Kanal, auf dem die Aktion durchgeführt wurde, ordnungsgemäß darüber informiert und erhalten eine begründete Erklärung der Entscheidung. Ebenso behält sich Intermaquinas das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen die in den Regeln festgelegten Vorschriften verstoßen oder deren Verhalten den normalen Ablauf der Werbeaktion beeinträchtigt. Es behält sich auch das Recht vor, diejenigen zu disqualifizieren, die sich missbräuchlich oder betrügerisch verhalten. Intermaquinas ist von der Haftung befreit, wenn der Gewinner aus Gründen, die nicht dem Unternehmen zuzuschreiben sind, nicht ermittelt werden kann. Der Gewinner entbindet Intermaquinas außerdem von der Haftung für Schäden, die durch die Verwendung des verliehenen Preises entstehen könnten. Jeder Vorfall, der nicht durch diese Regeln abgedeckt ist, wird von Intermaquinas nach bestem Wissen und Gewissen gelöst.

8. Besteuerung

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 35/2006 vom 28. November, das die Einkommenssteuer für Privatpersonen regelt, und des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2004, das den konsolidierten Text des Körperschaftssteuergesetzes verabschiedet, unterliegen die Preise, die aus Werbeaktionen stammen, der Besteuerung. Es liegt in der Verantwortung von Intermaquinas, die Abschlagszahlung zu leisten oder den entsprechenden Steuerabzug vorzunehmen. Diese Einbehaltung oder Abschlagszahlung gilt nicht für Preise von weniger als 300 €, die der Einkommenssteuer unterliegen. Intermaquinas ist nicht dafür verantwortlich, dass der Gewinner seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt. Damit die oben genannten Abzüge vorgenommen werden können, muss der Gewinner ein Schreiben unterzeichnen, in dem er den Erhalt des Preises bestätigt, seine Steuerdaten angibt und eine Kopie seines Ausweises (CIF, NIF oder Resident Card) vorlegt. Außerdem muss er eine Erklärung über seine Kenntnis der Besteuerung dieser Preise unterschreiben.

9. Persönliche Daten

Für die im Rahmen der Werbeaktionen erhobenen personenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen, die im Abschnitt Datenschutz auf unserer Website aufgeführt sind.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Werbeaktionen sowie die Regeln, die sie regeln, unterliegen dem spanischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, und in Ermangelung einer gütlichen Einigung, sind die spanischen Gerichte zuständig.

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