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Ergebnisse der letzten Verlosungen

  • 30. Dezember - Ziehung Makita EA3200S Kettensäge
    • Gewinner Enrique Moreno (WEB)
  • 30. November - Verlosung Gartenschere Garland SMASH
    • Gewinner Rafael Albiol (WEB)
  • 30. Oktober - Verlosung Freischneider Anova D43B 42.7cc
    • Gewinner Patricio Segura (WEB)

1. Veranstaltendes Unternehmen

Die Werbeaktivitäten werden von SPAINLEX GLOBAL CENTER SL, im Folgenden "Intermaquinas" genannt, mit Sitz in Polígono Industrial El Collet Nave 209, Benicarló. Castellón (Spanien) CIF B44501989.

2. Umfang der Anwendung

Die Wettbewerbe und Werbeaktionen werden auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt.

3. Dauer

Die Verlosung beginnt am 1. eines jeden Monats und endet am letzten Tag des Monats, an dem auch der Gewinner bekannt gegeben wird.

4. Teilnahme

Für die Teilnahme an den verschiedenen Werbeaktionen von Intermaquinas ist es erforderlich, dass Sie eine natürliche Person mit Wohnsitz in Spanien und volljährig sind. Falls zutreffend, werden die besonderen Teilnahmebedingungen in jeder Werbeaktion angegeben. In der Regel, und sofern in einer bestimmten Aktion nicht anders angegeben, ist nur eine Teilnahme pro Person zulässig.

5. Gewinner

Die Gewinner der Gewinnspiele werden auf der Grundlage einer von Intermaquinas durchgeführten objektiven Datenanalyse ermittelt. Darüber hinaus werden die Gewinner der Verlosungen durch ein Computersystem nach dem Zufallsprinzip unter allen Teilnehmern ausgelost, die gemäß den festgelegten Regeln teilgenommen haben. Die Gewinner werden per E-Mail oder durch Veröffentlichung ihres Namens in den sozialen Netzwerken oder auf der Website von Intermaquinas benachrichtigt. Bei allen Wettbewerben wird je nach Preis eine bestimmte Anzahl von Gewinnern ermittelt. Darüber hinaus wird eine bestimmte Anzahl von Stellvertretern nach denselben Auswahlkriterien ausgewählt. Verzichtet der Gewinner auf den Preis, kann Intermaquinas entscheiden, ob er ihn an die Stellvertreter weitergibt oder ihn für ungültig erklärt. Sollte der Gewinner aus einem Gebiet kommen, in dem eine andere Steuerregelung gilt (Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla), so ist der Gewinner zur Zahlung der entsprechenden Zollgebühren verpflichtet.

6. Preise

Jeder der vergebenen Preise wird in den verschiedenen Werbeaktionen beschrieben. Wenn es sich um einen Sachpreis handelt, kann dieser nicht in Geld umgetauscht werden.

7. Akzeptanz der Regeln und Verantwortung

Die Teilnahme an jeder von Intermaquinas durchgeführten Werbeaktion setzt die vollständige Akzeptanz der vorliegenden allgemeinen Regeln und der besonderen Bedingungen voraus, die gegebenenfalls in jeder Werbeaktion festgelegt sind. Intermaquinas behält sich das Recht vor, die Werbeaktion aus berechtigten Gründen abzubrechen sowie die vorliegenden Regeln oder die Regeln der Werbeaktion jederzeit zu ändern oder den Preis unbesetzt zu lassen. Sollte dies der Fall sein, werden die Teilnehmer auf demselben Kanal, auf dem die Aktion durchgeführt wurde, ordnungsgemäß darüber informiert und die Entscheidung wird begründet. Ebenso behält sich Intermaquinas das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen die in den Regeln festgelegten Vorschriften verstoßen oder deren Verhalten den normalen Ablauf der Werbeaktion beeinträchtigt. Außerdem behält sich Intermaquinas das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, die sich missbräuchlich oder betrügerisch verhalten. ist von der Haftung befreit, wenn der Gewinner aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht ermittelt werden kann. Der Gewinner stellt Intermaquinas auch von der Haftung für Schäden frei, die durch die Verwendung des gewonnenen Preises entstehen könnten. Jeder Vorfall, der nicht durch diese Regeln abgedeckt ist, wird von Intermaquinas nach bestem Wissen und Gewissen gelöst.

8. Besteuerung

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 35/2006 vom 28. November, das die Einkommenssteuer für Privatpersonen regelt, und des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2004, das den konsolidierten Text des Körperschaftssteuergesetzes verabschiedet, unterliegen die Preise aus Werbeaktionen der Besteuerung. Es liegt in der Verantwortung von Intermaquinas, die Abschlagszahlung zu leisten oder den entsprechenden Steuerabzug vorzunehmen. Diese Einbehaltung oder Abschlagszahlung gilt nicht für Preise unter 300 €, die der Einkommenssteuer unterliegen. Intermaquinas ist nicht für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten des Gewinners verantwortlich. Damit die vorgenannten Abzüge vorgenommen werden können, muss der Gewinner ein Schreiben unterzeichnen, in dem er den Erhalt des Preises bestätigt, seine Steuerdaten angibt und eine Kopie seines Ausweises (CIF, NIF oder Resident Card) vorlegt. Außerdem muss er eine Erklärung über seine Kenntnis der Besteuerung dieser Preise unterzeichnen.

9. Personenbezogene Daten

Die im Rahmen der Werbeaktionen erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen den Bestimmungen, die im Abschnitt Datenschutz auf unserer Website aufgeführt sind.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Werbeaktionen sowie die Regeln, die sie regeln, unterliegen dem spanischen Recht. Für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten und in Ermangelung einer gütlichen Einigung sind die spanischen Gerichte zuständig.

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